FUNKTIONÄRSKADEMIE: GEMEINNÜTZIGKEIT

Am 17. Februar 2018 fand im Kulinarium Kuefstein beim Schloss Viehofen in St. Pölten ein weiteres Seminar mit dem Vorsitzenden des NÖ. Sportfachrates, Prof. Fritz Manseder, statt.

Der Referent ist auch Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Bundes-Sport-Organisation und ein profunder Kenner des Vereinswesens und dessen Spezifitäten, was die Teilnehmer facettenreich erleben durften.

Thema war der „ideelle Verein im Vergleich zum „gemeinnützigen Verein“.  Die GEMEINNÜTZIGKEIT im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) ist nötig, um in den Genuss steuerlicher Begünstigungen zu kommen. Gemeinnützig im Sinne der BAO (zum Unterschied von eigennützig) sind nur Zwecke, die ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern.

Wie dies in unserem Vereins- und Verbandswesen verbindlich auszuschauen hat, wurde in drei intensiven Stunden erörtert, und die Seminarteilnehmer mussten erkennen, dass das Vereinswesen eine kleine Wissenschaft ist, die auch einige Fallen enthält, über die man stolpern kann, denn „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“.  Dies betrifft nicht nur die Vereinsbuchführung, sondern zum Beispiel auch das ab Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundgesetz.

Referent Prof. Friedrich Manseder wird dem Landesverband auch weiterhin für Funktionärsschulungen zur Verfügung stehen, und der Landesverband hofft, dass die Vereine auch weiterhin dieses spezielle Service positiv aufnehmen.

 

 

 

Das könnte dich auch interessieren...